Die Beratung zum integrierten Pflanzenschutz ist als Aufgabe im Pflanzenschutzgesetz verankert. Dazu gehört die Bereitstellung von zielgruppenorientierten Informationen zum Auftreten parasitären und nichtparasitären Schadursachen an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie zu möglichen Gegenmaßnahmen.
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